Heute beschlossen: Mehr Barrierefreiheit auf Bahnhöfen

Der Bundesrat setzt sich für mehr Barrierefreiheit auf Bahnhöfen ein. Mit einem am 20. September 2019 beschlossenen Gesetzentwurf möchte er die einheitlich vorgeschriebene Einstiegshöhe der Bahnsteige auflockern.

Einstiegshöhe angleichen!

Nach der derzeit geltenden Regelung müssen alle Bahnsteige bundesweit 76 cm hoch sein. Diese Höhe passt jedoch nicht zu allen Fahrzeugtypen und erschwert deshalb häufig den barrierefreien Einstieg, argumentieren die Länder. Nach ihrem Gesetzesvorschlag wäre neben den 76 cm auch eine Einstiegshöhe von 55 cm zulässig.

Bundesregierung und Bundestag am Zug

Der Gesetzentwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht

Plenarsitzung des Bundesrates am 20.09.2019

Eingebracht am 21.08.2019

Bundesländer brachten gemeinsamen Gesetzesantrag ein

Brandenburg, Hessen, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen setzen sich für mehr Barrierefreiheit auf Bahnhöfen ein. In einem gemeinsamen Gesetzesantrag fordern sie im Bundesrat am  20.09.2019 , die einheitlich vorgeschriebene Einstiegshöhe der Bahnsteige aufzulockern.

Einstiegshöhe angleichen

Nach der derzeit geltenden Regelung müssen alle Bahnsteige bundesweit 76 cm hoch sein. Diese Höhe passe jedoch nicht zu allen Fahrzeugtypen und erschwere deshalb häufig den barrierefreien Einstieg, argumentieren die Antragsteller. Mit ihrer Initiative möchten sie erreichen, dass neben den 76 cm auch eine Einstiegshöhe von 55 cm zulässig ist.

Nachzulesen ist das in der Drucksache: Entwurf eines Gesetzes zur Verwirklichung der Barrierefreiheit im Eisenbahnverkehr (PDF, 352KB, nicht barrierefrei)  

Ausschuss kritisiert den Gesetzesantrag

Der Verkehrsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen.

Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik kritisiert die im Gesetzesantrag gebrauchte Definition von Barrierefreiheit. Sie ließe sensorisch behinderte Menschen unberücksichtigt und müsse deshalb im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes sowie der UN-Behindertenrechtskonvention korrigiert werden.

Nachzulesen in der Drucksache: Entwurf eines Gesetzes zur Verwirklichung der Barrierefreiheit im Eisenbahnverkehr (PDF, 82KB, nicht barrierefrei)

3 Kommentare

  1. Alles lächerlich. Wenn ich aufschreiben Würde was ich als Rollstuhlfahrer schon alles mit der DB erlebt habe würde es ganze Bücher füllen

  2. Ich frage mich, was das mit Barrierefreiheit zu tun hat. Auch jetzt schon gibt es viele Höhenunterschiede. Diese werden durch die Auflockerung nicht besser, sondern die Probleme verstärken sich.
    Der Entwurf bewirkt also das Gegenteil von Barrierefreiheit

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