Kleiner Bahnhof

Barrierefreiheit auf kleinen Bahnhöfen

Das Programm „Herstellung der Barrierefreiheit kleiner Schienenverkehrsstationen“, das sich auf Stationen mit weniger als 1.000 Reisenden pro Tag bezieht, hat einen Umfang von 80 Millionen Euro. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 18/11574) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. „Mit der Kofinanzierung durch die Bundesländer hat das Programm ein Fördervolumen von 160 Millionen Euro, und es umfasst bundesweit 132 Stationen“, heißt es in der Vorlage.

Die Bundesregierung äußert sich darin auch zu der sogenannten 1.000er-Regel, wonach auf Bahnhöfen mit weniger als 1.000 Reisenden pro Tag keine Barriere­frei­heit hergestellt werden muss. Dies sei ein befristetes Priorisierungsinstrument, um bei Umbau oder Erneuerung von Bahnhöfen sicherzustellen, dass bei begrenzt verfügbaren Mitteln die Bedarfsschwerpunkte vorrangig barrierefrei ausgestaltet werden, und um die maximale Effizienz des Mitteleinsatzes zu erzielen, heißt es. Die Regel schließe aber auch nicht aus, auch in Bahnhöfen mit einem geringeren täglichen Aufkommen als 1.000 Reisende die Barrierefreiheit herzustellen.Bei Neubauten und umfassenden Umbauten von Stationen mit geringem Reisen­den­auf­kom­men erfolge der barrierefreie Ausbau grundsätzlich ebenfalls. Die Bundes­re­gie­rung schreibt weiter: „Die sogenannte 1.000er-Regel ist kein dauerhaftes Aus­schluss­kri­te­rium für eine barrierefreie Ausgestaltung von Bahnhöfen und steht insofern auch nicht im Widerspruch zu Artikel 9 der UN Behindertenrechtskonvention.“

Ein Kommentar

  1. wieviel bahnhöfe gibt es die keinen aufzug haben, aber eine brücke um auf das andere gleis zu kommen. ich habe einen e.scooter so ist es ausgeschlossen von diesen bahnhöfen mit einem zug zu fahren db behindertengerecht vll mal in 100 jahren

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