Wertmarke für Menschen mit Behinderungen

Die Wertmarke für Menschen mit Behinderung 2025

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Wertmarke für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) für Menschen mit Schwerbehinderung teurer. Der jährliche Eigenanteil steigt von 91 Euro auf 104 Euro, was einer Erhöhung um 13 Euro entspricht. Für ein halbes Jahr steigt der Betrag von 46 Euro auf 53 Euro. Diese Wertmarke bietet Personen mit bestimmten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis („G“, „aG“, „H“, „Gl“, „Bl“) die Möglichkeit, den Nahverkehr zu vergünstigten Konditionen zu nutzen.

Gesetzliche Grundlage

Die Regelung zur unentgeltlichen Beförderung von Menschen mit Schwerbehinderung ist im Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) verankert. Gemäß § 145 SGB IX können Menschen mit einem entsprechenden Schwerbehindertenausweis und einer gültigen Wertmarke den Nahverkehr unentgeltlich nutzen. Für die Ausstellung der Wertmarke ist ein Eigenanteil zu entrichten, dessen Höhe vom Gesetzgeber festgelegt wird.

Warum wird die Wertmarke teurer?

Die Preisanpassung wurde vom Gesetzgeber beschlossen, um den steigenden Kosten im ÖPNV Rechnung zu tragen. Dazu gehören:

  1. Höhere Betriebskosten: Die gestiegenen Energiepreise und allgemeine Kostensteigerungen im Verkehrssektor erfordern zusätzliche Einnahmen, um die Infrastruktur und Dienstleistungen aufrechtzuerhalten.
  2. Inflationsausgleich: Die letzte Anpassung des Eigenanteils erfolgte 2021. Die neue Erhöhung soll die Kaufkraftveränderungen und inflationsbedingten Mehrkosten ausgleichen.

Sonderregelungen für Bürgergeldempfänger und bestimmte Merkzeichen

Für schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen „Bl“ (blind) oder „H“ (hilflos) bleibt die Wertmarke weiterhin kostenfrei. Darüber hinaus können Personen, die Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen, unter bestimmten Voraussetzungen die Wertmarke ebenfalls kostenfrei erhalten. Dies ist im Rahmen des § 228 SGB IX geregelt, der die unentgeltliche oder ermäßigte Ausgabe von Wertmarken an sozial benachteiligte Gruppen vorsieht.

Auswirkungen auf Betroffene

Die Erhöhung des Eigenanteils trifft viele schwerbehinderte Menschen, insbesondere diejenigen mit geringem Einkommen. Obwohl die Erhöhung zur Sicherung der ÖPNV-Angebote beiträgt, stellt sie eine zusätzliche finanzielle Belastung dar. Für Menschen, die auf die kostenfreie Wertmarke angewiesen sind, bleibt die Regelung jedoch unverändert.

Fazit

Die Preiserhöhung der Wertmarke ab 2025 ist eine Folge gestiegener Kosten im Verkehrssektor und einer notwendigen Anpassung an die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Gleichzeitig bietet das bestehende System weiterhin Unterstützung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen oder geringem Einkommen, um eine soziale Teilhabe sicherzustellen. Die gesetzliche Grundlage stellt sicher, dass der Zugang zum ÖPNV für schwerbehinderte Menschen auch in Zukunft möglich bleibt.

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