Die Elektromobilität gewinnt zunehmend an Bedeutung, und damit wächst auch der Bedarf an barrierefreier Ladeinfrastruktur. Die DIN SPEC 91504 definiert klare Anforderungen, um sicherzustellen, dass Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sind. Hier sind die fünf wichtigsten Punkte, die Sie kennen sollten:
Inhalt:
Zugänglichkeit und Nutzbarkeit
Barrierefreie Ladeinfrastruktur muss so gestaltet sein, dass sie für Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar ist. Dies entspricht der Intention des Behindertengleichstellungsgesetzes und der Normenreihe DIN 18040.
Bewegungsflächen
Ladeplätze müssen ausreichend Bewegungsflächen bieten, die mindestens 1,5 m × 1,5 m groß sind. Diese Flächen sind notwendig, um eine barrierefreie Nutzung zu gewährleisten. Besonders wichtig ist dies bei Ladeplätzen in Längs- und Senkrechtaufstellung, um das Ein- und Aussteigen sowie den Zugang zur Ladeeinrichtung zu erleichtern.
Ladeeinrichtungen
Die Bedienelemente der Ladeeinrichtungen, wie Kartenlesegeräte, Bezahlterminals und Bildschirme, müssen barrierefrei zugänglich und nutzbar sein. Dies schließt auch die Lesbarkeit der Anzeigen und die Bedienung unter verschiedenen Lichtverhältnissen ein. Eine barrierefreie Alternative, wie die Steuerung mittels einer App, kann ebenfalls zur Verbesserung der Zugänglichkeit beitragen.
Angeschlagene Ladekabel
Angeschlagene Ladekabel müssen so gestaltet sein, dass sie für Menschen mit motorischen Einschränkungen leicht nutzbar sind. Ein geeignetes Kabelmanagementsystem muss vorhanden sein, um sicherzustellen, dass das Kabel keine Barriere darstellt und die Bewegung zwischen Ladeeinrichtung und Fahrzeug nicht behindert.
Dateninformation
Es ist wichtig, dass Personen, die barrierefreie Ladeinfrastruktur benötigen, sich online informieren können, ob der angebotene Ladeplatz und der zugehörige Ladepunkt für ihre jeweilige Behinderung geeignet sind. Detaillierte Angaben zu Parkstandsabmessungen, Bewegungsflächen und Kabelmanagement sollten verfügbar sein, um die Nutzung zu erleichtern.
Die Umsetzung dieser Punkte trägt dazu bei, dass die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge inklusiver und zugänglicher wird, was letztlich allen Nutzern zugutekommt.