Am Set: Wolfgang Lang (sitzend im E-Scooter) fährt mit dem E-Scooter aus dem RNV-Bus.

Kurz und sachlich – BSK veröffentlicht Erklärvideo für E-Scooter

Welcher E-Scooter werden in Bussen mitgenommen? Worin unterscheiden sich ÖPNV-E-Scooter von konventionellen Hilfsmitteln?

Antworten im Erklär-Video

Antworten auf diese und viele weiteren Fragen finden Sie im Video. Es geht um die Anschaffung eines E-Scooters und Erklärungen gibt es in dem jetzt vorgestellten Erklär-Video vom Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V., BSK.

Gefährlicher Gegenstand?

Seit im Jahr 2014 die Mitnahme von E-Scootern in ÖPNV-Bussen von heute auf morgen verboten wurde, weil das Hilfsmittel als „gefährlicher Gegenstand“ begutachtet wurde, setzt sich der BSK für die betroffenen E-Scooter-Nutzer ein.

Lichten des Vorschriftendschungel

Um im Dschungel der Vorschriften und Regelungen Klarheit zu verschaffen, hat der BSK jetzt ein Erklärvideo mit Unterstützung der Aktion Mensch produzieren lassen. „Unser Ziel war es, mobilitätseingeschränkten Menschen, die auf einen E-Scooter als Hilfsmittel angewiesen sind, verständlich und nachdrücklich über die Rechtslage aufzuklären“, betont Bernhard Endres, Mitglied im BSK-Bundesvorstand und Leiter des Fachteams Mobilität.

Der BSK berichtet seither auf seiner Webseite bsk-ev.org regelmäßig über neue E-Scooter-Modelle und bietet zudem Hilfe in Form von Widerspruchsschreiben, wenn eine Krankenkasse die Verordnung eines E-Scooters ablehnt.

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