Scooter Aufkleber

ÖPNV – Falscher E-Scooter durch Krankenkassen bewilligt – was tun?

Elektromobile (E-Scooter) werden fortan in den Bussen der Verkehrsbetriebe wieder befördert. Nach den jahrelangen Auseinandersetzungen über die Tauglichkeit dieser Hilfsmittel, zeichnet sich nun eine Lösung ab, schreibt der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) in seiner Presseerklärung vom 8.2.2018.

Musterschreiben

Bestimmte Modelle, die die technischen Voraussetzungen erfüllen, erhalten eine Plakette und sind damit für Busfahrer/innen eindeutig erkennbar. Bei der Neubeantragung eines E-Scooters sollte der Kassenpatient auf die richtige Formulierung achten, um das geeignete Hilfsmittel zu bekommen.

Doch was ist, wenn die Krankenkasse bereits ein anderes E-Scooter-Modell verordnet hat? Hier hat das Kassenmitglied die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

Neubeantragung oder Umtausch

Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V., BSK, hat jetzt ein Musterschreiben formuliert, mit dem eine Neubeantragung oder ein Umtausch sachlich richtig begründet wird.

Darin sind sowohl die Anforderungen an die technische Beschaffenheit der E-Scooter als auch die rechtlichen Bedingungen aufgeführt.

Der BSK veröffentlicht auf seiner Homepage alle derzeit verfügbaren E-Scooter Modelle, die von Bussen mitgenommen werden. Die Liste wird ständig aktualisiert.

⇒  Erlass mit Angaben zu geeigneten Scootern

5 Kommentare

  1. Meine Großmutter überlegt momentan sich ein solches Seniorenmobil zu kaufen. Gut zu wissen, dass man als Kassenmitglied die Möglichkeit hat, Widerspruch einzulegen. Vielleicht nimmt das meiner Großmutter etwas die Vorsicht vor diesem Schritt.

  2. Interessant, dass Elektroscooter seit 2018 wieder in den Bussen mitgenommen werden dürfen. Ich überlege nämlich auch mir einen zu kaufen und werde mich mal erkundigen welches Modell eine Plakette bekommt, die für die Busfahrer erkennbar ist. Ich wusste gar nicht, dass die Krankenkasse auch einen E-Scooter verordnen kann.

  3. Mir ist gerade die Neuversorgung bzw. der Austausch des bisherigen Scooter abgelehnt worden mit der Begründung, daß ich ja ausreichend versorgt wäre. Mit dem ÖPNV hätten sie nichts am Hut, ließ man mich am Telefon wissen. Die nächste Stadt, wo ein Teil meiner Fachärzte ist, ist in einer Entfernung von ca. 20 km. Antwort: Da könnte ich ja mit dem Scooter hinfahren. Hallo? Fahrzeit dann ca. 3 Std. und Akku leer! Ich habe zwar Widerspruch eingelegt, habe aber wenig Hoffnung. Bei Ablehnung des Widerspruchs werde ich mit Ihrem Musterschreiben einen neuen Antrag stellen!

    1. Mit Scootern in Bahnen ist oftmals schwierig. Die Nordwestbahn befördert sie bauartbedingt überhaupt nicht mehr.
      Der ICE 2 (Doppelstock) hat dummerweise im barrierefreien Eingang Sperren gebaut, sodass man keine Chance hat, mit seinem Scooter auf den eigentlichen Stellplatz zu gelangen.😟

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