Die Deutsche Bahn Regio AG hat 18 Doppelstocktriebzüge zum Preis von 220 Millionen Euro bestellt, die nicht barrierefrei sind, so der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) in seiner Pressemitteilung.
Inhalt:
Experten in eigener Sache lehnen Zug ab
Bei der Sitzung im Oktober haben die anwesenden Verbandsvertreter von BSK, DMSG, Lebenshilfe, SoVD und VDK vor der Umsetzung der jetzt vorgestellten Pläne gewarnt und Nachbesserungen empfohlen. Lediglich den Einbau eines Hubbodens will der Hersteller prüfen, alle weiteren Vorschläge wurden abgelehnt.
Verstoß gegen die UN-BRK
„Die DB Regio AG verstößt mit dieser Anschaffung gegen die UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 9. Darin sind alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um für Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigt Zugang zu Transportmitteln zu gewährleisten. Das muss politische Konsequenzen haben“, so BSK-Vertreterin Heike Witsch.
Vor vollendeten Tatsachen gestellt
Jetzt ist es amtlich: 18 Doppelstocktriebzüge KISS, die von der DB Regio AG jetzt bei einem bekannten Triebwagenhersteller bestellt wurden, sind für Rollstuhlfahrer selbstständig nicht nutzbar. Beim „Runden Tisch für mobilitätseingeschränkte Reisende“ Ende Oktober in Kiel wurden die anwesenden Verbände aus der Selbsthilfe und Wohlfahrtspflege vor vollendete Tatsachen gestellt. „Wir wurden jetzt darüber informiert, dass diese Züge im Gesamtwert von 220 Millionen Euro nicht barrierefrei sind. Für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sind sie nicht befahrbar“, so Heike Witsch, BSK-Expertin für barrierefreien ÖPNV beim Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.
15 prozentige Steigung
Bereits im Eingangsbereich der Züge befindet sich eine fest verbaute Rampe mit einer 15-prozentigen Steigung. Für Rollstuhlfahrer ein unüberwindbares Hindernis und gefährlich dazu. Doch nicht genug der Gefahrenquellen: In der Mitte des Eingangs schließt sich eine ebene Wendefläche mit einem Durchmesser von gerade mal 117 Zentimetern, gesetzlich vorgeschrieben sind allerdings 150 cm. Zum Rollstuhlfahrer-Stellplatz führt dann noch einmal eine Rampe mit 15 Prozent Steigung.
Gefährliche Konstruktion
Handbetriebene Rollstühle (Aktivrollstühle) können nur in Kippstellung auf den Hinterrädern die Rampen nutzen. Bei der Fahrt auf allen vier Rädern und bei Elektrorollstühlen ohne verstellbare Fußstützen setzen die Fußstützen auf. „Nicht nur für Rollstuhlfahrer ist diese Konstruktion gefährlich. Genau so gefährlich sind sie auch für Fahrgäste mit Rollator, blinde oder sehbehinderte Fahrgäste, Eltern mit Kinderwagen und Fahrgäste mit schwerem Gepäck kann der Einstiegsbereich zur Falle werden“, betont Witsch. Die Einstiegssituation ist bei allen Wagen gleich.
Quelle: BSK e.V.