Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) hat jetzt ein Musterschreiben für E-Scooter-Nutzer entworfen, die von ihrem Verkehrsbetrieb nicht befördert wurden, teilte der BSK heute in einer Pressemitteilung mit.
Im Schreiben wird vom Verkehrsbetrieb verlangt, den Grund der Nichtmitnahme zu nennen und gleichzeitig die Verfügbarkeit geeigneter Omnibusse mitzuteilen.
Seit März dieses Jahres werden Plaketten, die die Mitnahme von ÖPNV-geeigneten E-Scootern bescheinigen, vom Hersteller oder den Vertriebspartnern (Sanitätshaus) ausgegeben.
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