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Mobilitätsservice-Zentrale: Bahn ist um Aufklärung bemüht!

Nach dem Sturm der über die Bahn hinwegfegte, bei der Änderung von Hilfeleistungen der Mobilitätsservice-Zentrale, ist die DB endlich um ein wenig Aufklärung bemüht.  Die tatsächlichen Gegebenheiten wurden aus Sicht der DB von den Medien missverständlich und zu Lasten des Konzerns dargestellt.

Programmbegleitenden Arbeitsgruppe informiert?

In einem Schreiben  der DB wird die Programmbegleitenden Arbeitsgruppe für Barrierefreiheit informiert. Die Arbeitsgruppe ist für alle Geschäftsbereiche der Deutschen Bahn (DB) ein unverzichtbares Beratungsgremium. Die Interessen von Fahrgästen mit Mobilitätseinschränkungen werden auf diesem Weg in die DB hineingetragen.
Dass bei der DB nichts von heute auf morgen umgestellt wird, sondern alles einen langen Vorlauf benötigt, ist es unverständlich, eine so gravierende Änderung nicht zu kommunizieren. Bei so einen sensiblen Thema muss die Programmbegleitende Arbeitsgruppe und deren Expertenwissen mit einbezogen werden.

Bedeutende Kunden- und Zielgruppe

Wie die DB versichert, liegen ihr die Bedürfnisse von Reisenden mit Mobilitätseinschränkungen  nach wie vor besonders am Herzen. Menschen mit Behinderungen stellen für die Deutsche Bahn (DB) eine bedeutende Kunden- und damit Zielgruppe dar, so die DB. Deswegen wird alle fünf Jahre gemeinsam ein Programm zur Barrierefreiheit der DB erarbeitet, um barrierefreies Reisen kontinuierlich zu verbessern.

Die MSZ bietet nur für ihre Vertragspartner die komplette Hilfe an.

Die Mitarbeiter in der MSZ helfen bundesweit bei der Planung und Buchung der Reise und organisieren kostenlos notwendige Hilfen beim Ein-, Um- und Aussteigen – auch, wenn die Reise ganz oder teilweise mit einem nicht DB-eigenen Eisenbahnverkehrsunternehmen („Dritt-EVU“) stattfindet. Die MSZ bietet kostenfreie Hilfestellungen für alle Bahnreisenden – auch für Kunden von Wettbewerbsbahnen, sofern diese Partner der MSZ sind. Im Sinne des besten Service für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen wünscht sich die Bahn, dass alle Wettbewerbsbahnen Partner der MSZ werden und Reisende mit Mobilitätseinschränkungen nur einen Ansprechpartner haben.

Bis Januar 2019 kostenloser Service, auch für Wettbewerber

Der unternehmensübergreifende Service der Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) wurde zum 1. Februar neu organisiert, um eine gerechte Kostenteilung der beteiligten Wettbewerbs-unternehmen zu gewährleisten. Diesen Service hat die DB in der Vergangenheit für die Wettbewerbsunternehmen organisiert –  ohne vertragliche Basis und unentgeltlich.
Die MSZ ist das Nadelöhr für ein barrierefreies Reisen mit der Bahn. Aber es kann nicht sein, dass die Kosten für den Mobilitätsservice auf den Rücken behinderter Menschen ausgetragen wird.

Hilfeleistungen der MSZ deutlich angestiegen

In den zurückliegenden vier Jahren sind die Reisendenzahlen, die eine Hilfeleistung in Anspruch genommen haben, um fast 50 Prozent gestiegen (von 564.000 Hilfeleistungen im Jahr 2015 auf über 850.000 Hilfeleistungen im Jahr 2018). Dass die Hilfeleistungen um ca. 50 % gestiegen sind, ist doch eine positive Entwicklung. Dass diese Leistungen mit zusätzlichen Kosten verbunden sind, ist nachvollziehbar. 
Um die Kosten gerecht zu teilen und den Service für mobilitätseingeschränkte Reisende auch weiterhin aus einer Hand zu organisieren, hat die DB allen betroffenen Eisenbahnunternehmen einen Vertrag zu den Leistungen der Mobilitätsservice-Zentrale angeboten. Es geht hierbei nur um die Verrechnung zwischen den Eisenbahnunternehmen, für Reisende bleibt der Service der MSZ selbstverständlich kostenfrei.

Mit den nichtteilnehmenden Eisenbahunternehmen im Gespräch

Das Angebot der DB zum gemeinsamen Betrieb der MSZ haben derzeit 19 Unternehmen angenommen. Die anderen Unternehmen organisieren den Service für ihre Kunden künftig eigenständig oder sind im Gespräch mit der DB.
Eine Übersicht der teilnehmenden Unternehmen finden Sie im Link.

Zusätzlicher Service für die teilnehmenden Eisenbahnunternehmen

Die MSZ konnte bis dato Hilfeleistungen für andere Eisenbahnunternehmen nur in Bahnhöfen organisieren, die mit Servicepersonal der DB besetzt sind. Heute kann die MSZ für Eisenbahnunternehmen, die am Verfahren mit der MSZ teilnehmen, Hilfeleistungen auch für Bahnhöfe, die nicht mit Servicepersonal der DB besetzt sind, anmelden.
Der MSZ liegen nun alle relevanten Informationen und Ansprechpartner der anderen Eisenbahnunternehmen vor, die für eine Beauskunftung und Hilfeleistungsanmeldung zwingend erforderlich sind. Die Hilfeleistung beim Ein- und Ausstieg an diesen Bahnhöfen erfolgt durch das Servicepersonal des Eisenbahnunternehmens.

Service an den Bahnhöfen bleibt unverändert

Wichtig ist, dass diese Veränderungen nur die MSZ der DB betreffen. Der Service durch DB Servicemitarbeiter an den Bahnhöfen bleibt unverändert bestehen. Dritt-Unternehmen, die keinen Vertrag mit der MSZ geschlossen haben, gehen nun direkt auf DB Station&Service zu.
DB Station&Service organisiert dann wie bisher das Ein-, Aus- und Umsteigen an den Bahnhöfen mit Servicepersonal. DB Station&Service arbeitet als Infrastrukturunternehmen diskriminierungsfrei.

Für alle EVUs gilt die EU-Fahrgastrechteverordnung

Jedes Eisenbahnunternehmen ist aufgrund der EU-Fahrgastrechteverordnung gesetzlich verpflichtet, Reisende mit Mobilitätseinschränkungen zu befördern und bestmöglich zu unterstützen. Die MSZ übernimmt diese Leistungen für Wettbewerbsunternehmen gern, kann dies jedoch nicht länger unentgeltlich tun, so die DB.
Es muss aber eine praxistaugliche Lösung gefunden werden, die behinderte Menschen nicht noch stärker diskriminiert, sondern ihnen die Teilhabe am öffentlichen Leben erleichtert.

Ein Kommentar

  1. Ich finde es wichtig, dass die Deutsche Bahn auf die Barrierefreiheit der Kunden Rücksicht nimmt. Denn gerade Menschen im Rollstuhl haben es auch verdient die welt zu sehen und zu bereisen. Wenn es mir so gehen würde dann würde ich erst recht alles in anschauen wollen.

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