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BSK fordert mehr Anstrengungen für barrierefreie Fernbusse

Veröffentlicht am von Hartmut Smikac

Krautheim (kobinet) Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. hatte dieser Tage zum Bericht des Bundesverkehrsministeriums (BMVi) im Deutschen Bundestag über die Entwicklung und die Zielerreichung des im Jahr 2012 geänderten Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)

Stellung genommen. Diese Gesetzesänderung schließt auch die Öffnung des Fernbusmarktes sowie die Umsetzung der Barrierefreiheit in den Fernlinienbussen ein. Dabei sieht der Verband in einigen Punkten eine gute Entwicklung, fordert jedoch zugleich mehr Anstrengung bei der Umsetzung und Überwachung der gesetzlichen Vorgaben.

Der Verband begrüßt die Überlegung des BMVI, einen Bußgeldtatbestand zu schaffen, wenn die Kriterien der Barrierefreiheit nicht erfüllt werden. Im Personenbeförderungsgesetz heißt es dazu, dass „mindestens zwei Stellplätzen für Rollstuhlnutzer ausgerüstet“ sein müssen, was heute nur sehr wenige Fernlinienbusse anbieten. „Dass das private Busgewerbe beklagt, dass die Nachfrage zu gering sei, ist damit zu begründen, dass das Angebot von barrierefreien Bussen kaum vorhanden ist. Bisher gab es keine Sanktionsmöglichkeiten, so dass der BSK es gut findet, wenn in Zukunft bei einem Verstoß ein Bußgeld verhängt werden kann.“, so Maik Nothnagel, Leiter der Meldestelle für barrierefreie Fernlinienbusse.

Der BSK begrüßt weiter, dass das BMVI zurzeit ein Handbuch erarbeitet, dass Empfehlungen und Verbesserungsvorschläge für eine Verbesserung der barrierefreien Infrastruktur bieten. Auch ist eine europäische Angleichung der gesetzlichen Regelungen notwendig, um den grenzüberschreitenden Busverkehr barrierefrei zu gestalten. „Oder sollen in Zukunft Fahrgäste mit Behinderungen an den Grenzen aus- und umsteigen?“ fragt sich Nothnagel.

Neben dem Lob für das Erreichte fordert der Verband die weitere Auswertung von Testfahrten sowie mehr Anstrengung bei der Umsetzung und Überwachung der gesetzlichen Vorgaben, damit das Ziel erreicht wird, dass ab 2020 ausschließlich barrierefreie Fernlinienbussen unterwegs sind.

Damit die Umsetzung der Barrierefreiheit in Fernlinienbussen zu den gesetzlichen Fristen eingehalten wird, hat der BSK zum 01. Oktober 2014 eine Meldestelle für barrierefreie Fernlinienbusse eingerichtet,  welche die stufenweise Einführung der Barrierefreiheit aktiv begleitet. Diese Meldestelle ist über diese E-Mail-Adresse zu erreichen. Sie steht als Ansprechpartner für die verschiedenen Akteure zur Verfügung und umfasst die Beratung von Reisenden mit Behinderung, Überprüfung der Barrierefreiheit auf Fernlinienbussen durch Testfahrten sowie die Kontaktaufnahme mit allen Beteiligten.

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