barrierefreier Zugeinstieg

Zug und Bahnsteighöhen müssen zusammen passen!

Einheitliche Bahnsteighöhen der Deutschen Bahn: der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) positioniert sich!

Die aktuelle Diskussion um das Thema Barrierefreiheit und die unterschiedlichen Bahnsteighöhen beschäftigt auch den BSK e.V.

Niveaugleichen Ein- und Ausstieg

Der BSK sieht hier als oberstes Ziel, den niveaugleichen Ein- und Ausstieg möglichst überall zu erreichen. Der Zug muss zur Bahnsteighöhe passen und umgekehrt! Das Erreichen einer einheitlichen Bahnsteighöhe, wie es momentan zur Diskussion steht, sieht der BSK als sehr kritisch an. Das würde eine Verschlechterung der Barrierefreiheit nach sich ziehen.

Der BSK sieht hier die bisherigen Bahnsteighöhen von 55 cm und 76 cm als zulässig und gewollt. In geschlossenen Systemen darf nur eine einheitliche Bahnsteighöhe mit passenden Fahrzeugen genutzt werden. Deshalb müssen die verschiedenen Bahnsteighöhen entsprechend individuell behandelt werden, um nicht ganze, mit Fahrzeugen abgestimmte Bauvorhaben in Frage zu stellen.

Warum eine Bahnsteihöhe 76 cm?

Selbst die Verkehrsminister der Länder vertraten bei letzten Verkehrsministerkonferenz im April 2018 in Nürnberg die gleiche Meinung wie der BSK. Nur das Verkehrsministerium des Bundes und die Deutsche Bahn beharren auf die durchgehende Bahnsteighöhe von 76 cm.

Es gibt keinen Doppelstockzug, der eine Einstiegshöhe von 76 cm aufweist. Selbst der neue Intercity 2 wird mit einer Einstiegshöhe von 55 cm gebaut.

Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention muss darauf geachtet werden, dass mobilitätseingeschränkte Personen selbstständig und grundsätzlich ohne fremde Hilfe durch einen niveaugleichen Ein- und Ausstieg in und aus dem Zug gelangen.

Die Beteiligung der relevanten Akteure, darunter auch die Verbände der Behindertenselbsthilfe, ist dabei unerlässlich, um die bestehende Barrierefreiheit nicht zu negieren.

Das Positionspapier des BSK: Einheitliche Bahnsteighöhen der DB: der BSK positioniert sich!

6 Kommentare

  1. Ich kann gut nachvollziehen, dass der Zug zur Bahnsteighöhe passen muss und umgekehrt. Das sollte bei einer Software für Verkehrstechnik mit einbezogen werden. Das weiß selbst ich als Fußgänger.

  2. Die Ignoranz des Bundesverkehrsministeriums unter Andreas Scheuer überrascht mich nicht. So arrogant und fehluneinsichtig er im Zusammenhang mit Tollkollekt oder diesem neuen bürokratischen Monstrums welcher sich innerhalb seiner kurzen Zeit drei millionenteure Umzüge geleistet hat, so geht er und seinge Gefolgschaft mit den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen um. nIch möchte ihn und seine Leute mal erleben, wie sie sich über eine achtzehn grad steile Rampe im Rollstuhl nach draußen bewegen wollen. Hier entscheiden Leute welche absolut keinen Sinn und Ahnung von Barrierefreiheit haben. Solange wir es mit solchen Leuten in diesen Ämtern zu tun haben, wird sich in Sachen Barrierefreiheit nicht tun. Daher hoffe ich, dass nach der Bundestagswahl die Grünen ein gehöriges Wörtchen mitzureden haben und sich die Ministerien für Verkehr, Gesundheit und Soziales schnappen.

  3. Ich finde es toll, dass Ihr euch für die Barrierefreiheit im Schienenverkehr einsetzt. Ich hoffe, dass der Gleisbau und Haltestellenbau diese Dinge berücksichtigt. Meine Oma sitzt auch im Rollstuhl und ich kann die Schwierigkeit für solche Personen gut nachvollziehen.

  4. Nicht zu fassen, das ein hochtechnisierter und intelligenter Betrieb wie die deutsche Bahn , im Jahr 2018, immer noch keine Lösung für dieses Problem hat oder wenigstens dem mobiloitätseingeschränkten Laien erklären kann warum er denn immer wieder Bahnsteige in verschiedenen höhen vorfindet . jeder Misst ist ,in Deutschland(bzw EU) genormt . sogar chaotisch wachsendes Gemüse und Obst . Züge und Bahnsteige kann man nicht vereinheitlichen ? das kann nur Missmanagement sein . die spurbreite der Schienen ändert sich ja auch nicht an jedem bahnhof , warum also die Bahnsteighöhe ?bzw die Einstiegshöhe der Züge ?und dieMenschheit versucht allen Ernstes zum Mars zu fliegen?vermutlich weil man weis das es dort nicht am Bahnsteig scheitern kann .

  5. Hier 2 Lösungsmöglichkeiten:
    a) Bahnsteighöhe 55 cm für die Gleise 1 – 4 und 76 cm für die Gleise 5 – 8 oder
    b) Bahnsteighöhe 55 cm für Gleis 1 Nord und 76 cm für Gleis 1 Süd

    1. Wenn das so einfach wäre an den Bahnhöfen.
      Für mich stellt sich die Frage beim Nahverkehr, wo es keine Doppelstockzüge gibt mit einer Einstiegshöhe von 76 cm, sondern nur mit 55 cm. Die 76 cm bringen auch für dem Fernverkehr nichts. Jedesmal wenn ich in einem ICE ein- oder aussteige benötige ich den Service und den Hublift der DB.

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