Rollstuhlfahrer im Wald unterwegs

Werden Rollstuhlfahrer in der Natur diskriminiert?

Bernhard Endres forderte Umweltminister Thorsten Glauber zur Gesetzesänderung auf und wurde sogar persönlich von ihm angerufen.
PLEINFELD – In Artikel 30 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) heißt es, dass „Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten“ im Wald nur auf
Straßen und geeigneten Wegen zulässig ist. Das „Querfeldeinfahren und -reiten“ ist laut Gesetz auch im Wald ohne Zustimmung des Eigentümers verboten. Eine Passage, die dem Pleinfelder Behindertenbeauftragten Bernhard Endres, der Mitglied im Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) und im BSK Fränkisches Seenland ist, sauer aufstößt.
Endres hat deshalb einen offenen Brief an den Bayerischen Umweltminister Thorsten Glauber (FW) geschrieben, in dem er den Staatsminister darauf aufmerksam macht, dass die Gesetzespassage behinderte Menschen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, diskriminiere.

Nicht nur für Fußgänger

Wörtlich heißt es in Endres‘ Schreiben: „Im Gesetz vom 27. November 2020 steht unter Punkt 1.1 „Das Recht auf Genuss der Naturschönheiten und auf Erholung in der freien Natur ist durch Art. 141 Abs. 3 Satz 1 der Bayerischen Verfassung (BV) zu einem jedermann zustehenden subjektiven Recht im Range eines Grundrechts erhoben worden. Hier steht nicht, dass nur Fußgänger das Recht auf Genuss der Naturschönheiten und auf die Erholung in der freien Natur haben.“ Endres wolle sich nicht „als Person auf sein Hilfsmittel reduzieren“ lassen und fordert Glauber deshalb auf, die diskriminierenden Inhalte gegen behinderte Menschen sofort aus dem Gesetz zu streichen zu lassen.

Glauber rief persönlich an

Abgeschickt hat Endres seine E-Mail am 26. Februar. Bereits am vergangenen Montag wurde der Pleinfelder Behindertenbeauftragte vom Minister persönlich zurückgerufen, welcher ihm bestätigte, dass er die Passage in dem Gesetzestext ebenso für diskriminierend halte. Pikanterweise war der Text erst im Dezember vergangenen Jahres aktualisiert worden, ohne dass offenbar den zuständigen Mitarbeitern im Ministerium aufgefallen wäre, dass der Text Rollstuhlfahrer, die auf ihr Hilfsmittel immer angewiesen sind, diskriminiert.

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Glaubers Aussage zufolge sei das Ministerium inzwischen an einer erneuten Überarbeitung, die dann hoffentlich „diskriminierungsfrei“ sei. Den Gesetzestext wolle Glauber dann Endres zusenden, weil auch er der Ansicht sei, dass es immer noch – trotz Antidiskriminierungsstelle – genügend Gesetzestexte gebe, die überarbeitet werden müssten.
Über Thorsten Glaubers persönlichen Anruf freute sich der Pleinfelder Behindertenbeauftragte natürlich: „Es ist toll, dass er mich selbst angerufen hat und den Gesetzestext auch ändern will.“ Schließlich könne es nicht sein, dass Behinderte, die auf ihren Rollstuhl angewiesen sind, auf ihr Hilfsmittel reduziert werden. Endres: „Der Rollstuhl ersetzt meine Beine.“ Deshalb müsse der Rolli auch überall erlaubt sein.

Quelle: MARKUS STEINER/Weißenburger Tagblatt

Ein Kommentar

  1. Dem Herrn gebe ich in allen Punkten Recht. N u r was nutzt es wenn man als Rollifahrer in Deutschland so wenige wirklich gute Wege vorfindet, dass man auch mit dem Rollstuhl ungehindert in der Natur unterwegs sein kann?

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