Menschen mit Behinderungen, die sich im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nicht barrierefrei bewegen können oder sich diskriminiert fühlen, aber mit ihrer Beschwerde beim Verkehrsunternehmen kein Gehör finden, können sich ab 15. Januar an eine landesweite Beschwerdestelle wenden.
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Nahverkehr-Schlichtungsstelle
Die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) hat die in Hannover ansässige SNUB – die Nahverkehr-Schlichtungsstelle e.V. – mit den Aufgaben einer zentralen Beschwerde- und Clearingstelle für Barrierefreiheit im ÖPNV betraut. „Die SNUB hat fundiertes Know-how in der Nahverkehrsbranche, gleichzeitig verfügt sie über langjährige Erfahrungen in Schlichtungsverfahren“, begründet LNVG-Chefin Carmen Schwabl die Auswahlentscheidung.
Aktionsplan Inklusion
Den politischen Hintergrund für die Betrauung bildet ein Beschluss der niedersächsischen Landesregierung vom 23. Dezember 2016. Das Kabinett hatte zwecks Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einen „Aktionsplan Inklusion“ beschlossen. Im Bereich Mobilität sollte eine Clearing- und Beschwerdestelle für Barrierefreiheit im ÖPNV eingerichtet werden.
Gibt es zum Beispiel für Rollstuhlnutzer keinen barrierefreien Einstieg in den Bus bzw. die Straßenbahn, oder erhalten Fahrgäste mit starker Sehbehinderung während ihrer Fahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln keine hörbaren Informationen zu den Haltestellen, kümmert sich SNUB um erfolglose Beschwerden und vermittelt gegebenenfalls zwischen Unternehmen und Beschwerdeführer. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. „Das spart Zeit, Geld und Nerven. Auch so manches Klageverfahren erübrigt sich“, unterstreicht SNUB Schlichterin Claudia Errington. Die Juristin ist seit der Gründung der SNUB im Jahr 2011 mit dabei, verfügt über fundierte Branchenkenntnisse und ist sehr gespannt auf die neuen Herausforderungen.
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Quelle: Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH