Der Petitionsausschuss (am 06.07.2022) unterstützt die Forderung, Zuschüsse oder Darlehen gemäß der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen nicht nur auf Pkw zu beschränken, sondern auf E-Bikes, Pedelecs und Fahrräder zu erweitern.
Inhalt:
Union stimmte nicht zu
In der Sitzung am Mittwochmorgen beschloss der Ausschuss mit breiter Mehrheit, eine entsprechende Petition mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu überweisen. Lediglich die CDU/CSU-Fraktion stimmte dem nicht zu.
E-Bikes, Pedelecs und Fahrräder können gefördert werden
In der öffentlichen Petition (ID 110567) wird verlangt, dass entsprechend der Verordnung über Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation nicht nur Pkw, sondern auch andere Fahrzeuge wie etwa E-Bikes, Pedelecs und Fahrräder zur Benutzung im Straßenverkehr gefördert werden können. Nach der gegenwärtigen Fassung der Verordnung sei dies nicht der Fall, da durch die Verwendung des Wortes „Kraftfahrzeughilfe“ nur Kraftfahrzeuge gemäß der Definition des Paragraf 1 Absatz 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) gefördert werden könnten. Alle anderen Fahrzeuge seien in der KfzHV jedoch ausgeschlossen.
Behinderungsbedingten Bedarf abdecken
Die Kraftfahrzeughilfe sei als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen die zentrale Mobilitätshilfe als ergänzende Leistung zu den Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach Paragraf 49 Absatz 3 Nummer 1 SGB IX, erläutert der Petitionsausschuss in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung. Sie solle den behinderungsbedingten, unabweisbaren Bedarf decken und werde in Form von Zuschüssen oder Darlehen zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs, für eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung sowie zur Erlangung der Fahrerlaubnis erbracht.
Einen Anspruch auf die Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation könnten behinderte Menschen haben, die „nicht nur vorübergehend“ auf ein Auto angewiesen sind, um ihren Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erreichen, schreiben die Abgeordneten. Dies setze voraus, dass die Antragsteller keine andere Möglichkeit haben, zur Arbeit oder Ausbildung zu kommen – beispielsweise zu Fuß, mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit einer Mitfahrgelegenheit oder mit einem Werkbus, der vom Arbeitgeber angeboten wird. Eine Kostenübernahme für den Erwerb von über das „Kraftfahrzeug“ im Sinne Paragraf 1 Absatz 2 StVG hinausgehenden anderen Fahrzeugarten sehen die gesetzlichen Regelungen zur Teilhabe hingegen nicht vor, bestätigen die Abgeordneten.
Umsetzung jetzt wichtig
„Der Petitionsausschuss unterstützt die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft“, heißt es weiter. Daher sei das Anliegen des Petenten nach einer Ausweitung der Förderfähigkeit auf weitere Fahrzeugarten, soweit diese einem behinderungsbedingten Bedarf entsprechen, „erwägungswürdig“.
So zu tun, als ob ein Fahrrad, auch mit Elektrounterstützung, ein tauglicher Ersatz für ein KFZ sei, ist bei Menschen mit ausgeprägten körperlichen Einschränkungen viel zu kurz gedacht.
Es ist eher ein durchschaubarer und scheinheiliger Versuch eine extrem einseitige und die Innenstädte für Menschen mit Behinderungen sehr nachteilig verändernde Verkehrspolitik schönzufärben.
– Viele Menschen haben Probleme mit dem Gleichgewichtssinn
– Bestimmte Nervenbahnen oder Muskelgruppen der Beine können so eingeschränkt sein, dass die Kreisbewegung eines Fahrradpedals nicht möglich ist
– Das Anhalten und Stehen an einer Ampel kann große Probleme bereiten, wenn z.B. die Wadenmuskulatur gestört ist und die betreffende Person nicht auf Zehenspitzen stehen kann
– Oft fehlt die Kraft oder Ausdauer um mehrere Kilometer zu schaffen
– Eingeschränkte Motorik birgt die Gefahr vom Pedal abzurutschen und das Fahrrad während der Fahrt nicht mehr kontrollieren zu können. Im schlimmsten Fall gerät der Fuß in die Speichen des Vorderrades. Ein Sturz und schwere Verletzungen sind die Folge.
– Abbiege-Absicht oder dem nachfolgenden Verkehr das Anhalten anzukündigen bedarf der Fähigkeit kurzzeitig einhändig fahren zu können. Auch das kann nicht generell für jeden Menschen vorausgesetzt werden. Oft sind beide Hände am Lenker nötig, um die Kontrolle zu behalten.
Alle für diese Personengruppen besser geeigneten Fahrzeuge, die technisch so ausgerüstet sind, dass sie z.B.
– auf drei oder vier Rädern genügend Stabilität bieten, um im Stand nicht umzukippen
– keine hohen Anforderungen an die Balance-Fähigkeit während der Fahrt stellen (E-Scooter)
– genügend elektrische Unterstützung bereit stellt, um auch mit sehr wenig Muskelkraft mit dem Verkehr mithalten zu können (wenn man zweitweise auf der Straße fahren muss, weil man von Radwegen ausgeschlossen ist, sind das mindestens 30 km/h, eher 45)
– Keine komplexen Bewegungsabläufe wie das Bedienen von Tretkurbeln erfordert
– Einrichtungen für Lichtzeichen (Blinker) besitzt
– eine Federung hat, die auch mit kleineren Reifen die Benutzung von Straßen mit Kopfsteinpflaster ermöglicht
gelten laut Straßenverkehrsordnung nicht mehr als Fahrrad, sondern als KFZ.
Selbst ein langsames Elektro-Fahrzeug, das ohne Tretkurbel dafür mit Daumengas betrieben wird, ist offiziell von Fahrradstraßen ausgeschlossen.
Aus ideologischen Gründen werden inzwischen KFZ mit sehr radikalen Methoden aus Innenstadtbereichen verbannt
– Vormals für alle Menschen benutzbarer Straßen werden umgewandelt in Fußgängerzonen, Anliegerstraßen, undurchschaubaren Einbahnstraßen-Fallen und reinen Fahrradstraßen oder einfach als Ausstellungsfläche für Straßenpoller
– Kiez-Blocks mittels Diagonalsperren
– Es gibt teilweise überhaupt keine Parkplätze mehr, wenn man kein Anwohner ist. Null. Keinen.
Damit wird Menschen mit körperlichen Einschränkungen zunehmend den Zugang zu ganzen Stadtteilen unmöglich gemacht.
Kreative neue Fahrzeugideen scheitern an der teilweise sehr widersinnigen deutschen Straßenverkehrsordnung, die hier nur drei Kategorien kennt: Fußgänger, Fahrrad, alles andere ist „Kraftfahrzeug“.
Jedem Autofahrer wird zugetraut, ein Fahrzeug, das theoretisch 250 km/h fahren kann, kontrolliert mit 30 km/h durch eine Zone mit entsprechendem Tempolimit zu lenken.
Einem Lenker eines Elektro-Kleinstfahrzeuges, das beispielsweise theoretisch 45 km/h erreichen könnte, traut man aber nicht zu, sich mit angepassten 20 km/h in einer Fahrradstraße zu bewegen, obwohl auch diese Fahrzeuge heute über hochgenaue Geschwindigkeitsmess- und auch Begrenzungseinrichtungen verfügen.
Da Elektro-Roller und andere Elektro-Kleinfahrzeuge also ebenfalls aus Innenstadtbereichen ausgeschlossen werden, haben effektiv nur noch Menschen, die längere Strecken zu Fuß gehen können oder Fahrrad fahren können individuellen Zugang. Unter „längere Strecke“ fällt für Menschen mit Einschränkungen übrigens auch oft schon der Weg zum/mit/vom ÖPNV. Unvermeidlich (lange) Fußwege, Treppenanlagen, Gepäckstücke, Einkäufe, das sind alles Dinge, um die sich junge, fitte, gesunde Menschen keine Gedanken machen (müssen), Betroffene aber schon,
Die aktuelle Umgestaltung der Innenstädte ist hochgradig diskriminierend gegen Menschen, die weder gut zu Fuß unterwegs sind noch Fahrrad fahren können – aus o.g. Gründen.
Darüber kann auch mit einer solchen Bezuschussung von (Elektro-)Fahrrädern nicht hinweggetäuscht werden oder durch Versuche der Schönfärbung, dass das Überqueren von Straßen sicherer geworden sei. Nirgendwo fühle ich mich unsicherer als beim Queren einer dieser neuen innerstädtischen Rad-Autobahnen auf denen die pure Anarchie herrscht.
Es gibt behinderte die keinen Führerschein machen können . Aber mit dem E-Bike usw .
Fahren können . !!