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„Bahnbrechendes“ Gutachten

Ein Kritikpunkt: Bahn muss Mobilitätsservice besser ausstatten.

Heute hat die Schlichtungsstelle BGG – angesiedelt beim Behindertenbeauftragten der Bundesregierung – ein Gutachten des Rechtsanwalts Oliver Tolmein (Kanzlei Menschen und Rechte Hamburg) veröffentlicht. Dass Gutachten setzt sich mit der Barrierefreiheit bei der Deutschen Bahn – aber auch bei privaten Eisenbahnunternehmen – auseinander.

Verkehrsministerium verschläft Barrierefreiheit

Jürgen Dusel, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, sagt dazu: „Dieses Gutachten ist im wahrsten Sinne des Wortes ‚bahnbrechend‘. Es zeigt mehr als deutlich, dass insbesondere das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit dem nachgeordneten Eisenbahn-Bundesamt in puncto Barrierefreiheit in der Pflicht steht und Versäumnisse aufzuholen hat“, so der Beauftragte. „Eine Baustelle ist zum Beispiel der Mobilitätsservice für barrierefreies Reisen, der deutlich besser ausgestattet werden muss. Bislang ist eine Bahnreise im Fernverkehr für Menschen im Rollstuhl nur nach Voranmeldung und in einem bestimmten Zeitfenster möglich. Das ist oftmals wie ein Glücksspiel. Dies ist fernab jeglicher Lebensrealität und damit faktisch eine Beschränkung der Reisefreiheit. Die “Menschen mit Behinderungen hätten jedoch ein Recht darauf, als gleichberechtigte Fahrgäste behandelt zu werden, so Dusel weiter. „Mobilität ist eine Grundvoraussetzung für echte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – egal ob jemand zur Arbeit kommen muss oder Urlaub machen will. Hier muss so schnell wie möglich gehandelt werden und nicht erst in einigen Jahren.“ Nach Ansicht des Beauftragten darf es beim Ausbau der Barrierefreiheit nicht mehr zu „Verzögerungen im Betriebsablauf“ kommen.

Behinderte Menschen werden bei einer Bahnreise massiv behindert

Menschen mit Behinderungen, ob mit motorischen Einschränkungen, Sinnesbeeinträchtigungen oder kognitiven Einschränkungen, müssen im Bahnreiseverkehr nicht selten massive Einschränkungen hinnehmen: So ist der Mobilitätsservice nur zu bestimmten Uhrzeiten und nach Voranmeldung im Einsatz, es fehlen Blindenleitsysteme, Lautsprecherdurchsagen oder visuelle Informationen für gehörlose Menschen. Auch Informationen in Leichter Sprache gibt es faktisch keine.

Gutachten beschreibt die Versäumnisse

Das Gutachten beschreibt die Versäumnisse der letzten Jahre und arbeitet die rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen, insbesondere aus Artikel 9 in Verbindung mit Artikel 2 und 4 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), §§ 1 Absatz 3 und 7 Absatz 1 und 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), § 8 Absatz 5 BGG in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) sowie der Artikel 21 bis 24 der Verordnung (EG) 1371/2007 klar heraus: Der Bund – als Eigentümer der Deutschen Bahn AG – muss danach in noch stärkerem Umfang dafür sorgen, dass gesetzliche Vorgaben umgesetzt werden. Das Eisenbahn-Bundesamt als zuständige Aufsichtsbehörde muss seiner Kontrollfunktion – auch in Bezug auf Barrierefreiheit bei privaten Eisenbahn-Anbietern – noch stärker nachkommen. Ein wichtiger Punkt ist außerdem, dass Menschen mit Behinderungen viel stärker und verbindlicher als bisher an der Entwicklung von Programmen zur Barrierefreiheit beteiligt sein müssen.

Komplettes Gutachten anklicken

Das komplette Gutachten „EU-Fahrgastrechte und die Beförderungssituation von Menschen mit Behinderungen im deutschen Bahnverkehr“, verfasst vom Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein (Kanzlei Menschen und Rechte, Hamburg), finden Sie hier (Direktlink):

https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Downloads/DE/SchlichtungsstelleBGG/Tolmein-Gutachten.pdf;jsessionid=A8EB95BD30B7AE0F927C8F4C9C9FDB0A.1_cid355?__blob=publicationFile&v=4

Eine Zusammenfassung in leichter Sprache

Eine Zusammenfassung in Leichter Sprache und Gebärdensprache finden Sie hier:

https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/SchlichtungsstelleBGG/Gutachten/Gutachten_node.html

Schlichtungsstelle – wo angesiedelt?

Die Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG), angesiedelt beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Ein Kommentar

  1. Fakt ist doch, dass ein Herr Mehdorn angetrieben von seiner Geldgier vor AirBerlin auch die Bahn an die Wand gefahren hätte, wenn man den Börsengang zugelassen hätte. Jedenfalls hat er die Bahn fast zugrunde gespart. Was er bei der Bahn glücklicherweise nicht ganz geschafft hat, ist unter seiner Führung AirBerlin passiert. Und niemand zieht ihn zur Verantwortung vor das Gericht. Einem Herrn Pofalla sind Menschen mit Behinderung auch egal. Hauptsache sein Gehalt stimmt und der bequeme Bürostuhl bleibt schön warm. Er braucht ja nur nicken und damit hat er seine Schuldigkeit getan. Das Bahnnetz und insbesondere direkt vor den Bahnhöfen was für den Großteil der ICE-Verspätungen die Schuld trägt und die Bahnhöfe selbst welche bis auf paar wenige in einem desolaten Zustand sind. Daher sind die Vorgaben zur Barrierefreiheit in der UN- BRK nicht nur als sehr sportlich sondern eher als unrealistisch einzustufen. Jedem dürfte inzwischen klar sein, dass der Plan bis zum Jahr 2022 sämtliche Haltestellen und Bahnhöfe barrierefrei zu gestalten nicht zu halten sein. Wir können von Glück reden, wenn es in zehn Jahten die Hälfte aller Bahnhöfe barrierefrei sind. Das ist die bittere Realität in welcher wir uns befinden.

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