Maskenpflicht und Frischluftzufuhr in Zügen der DB AG

Durch die Maskenpflicht in den Fahrzeugen der Deutschen Bahn AG (DB AG) wird laut Bundesregierung ein Corona-Ansteckungsrisiko minimiert. Die Frischluftzufuhr in den Wagen reduziere das Risiko zusätzlich, so heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/25472) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/24586).

Alle sieben Minuten ein vollständiger Luftaustausch

Nach Auskunft der DB AG finde in einem ICE alle sieben Minuten ein vollständiger Luftaustausch statt, dies teilt die Regierung mit. Alle klimatisierten Fahrzeuge der DB AG verfügten über Luftfilter. Wagen mit defekter Klimaanlage würden „unabhängig von der Corona-Pandemie“ durch das Zugbegleitpersonal geräumt.

99 Prozent der Reisenden vorbildlich

Den Angaben zufolge hielten sich 99 Prozent der Reisenden am bundesweiten Aktionstag zur Maskenpflicht am 7. Dezember 2020 an die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB). Im Zeitraum vom 12. September 2020 bis zum 13. Dezember 2020 habe die Bundespolizei 210.709 Fälle festgestellt, in denen Personen gegen die jeweils geltenden Infektionsschutzbestimmungen verstoßen haben.

Bundespolizei musste Ahnden

In 4.068 Fällen habe die Bundespolizei die zuständige Ordnungsbehörde zum Zwecke der Ahndung informiert. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen hätten im selben Zeitraum in 1.134 Fällen die Bundespolizei um Unterstützung zur Durchsetzung von Beförderungsausschlüssen wegen Verstößen gegen die Infektionsschutzbestimmungen ersucht, heißt es in der Antwort.

Quelle: „heute im bundestag“ (hib) – 12.01.2021

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