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Studie bescheinigt Fernlinienbusmarkt mangelhafte Barrierefreiheit

Der Fernlinienbusmarkt wird jetzt fünf Jahre alt und ist wegen seiner günstigen Preise vor allem bei jüngerem Publikum beliebt. Menschen mit Behinderung haben die Anbieter allerdings nicht auf dem (Fahr-)Plan: Die Busse sind nicht barrierefrei. So lautet das Fazit einer Studie des Instituts für Antidiskriminierungs- und Diversityfragen (IAD), im Auftrag des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e.V., BSK.

Mit der Öffnung des Fernbusmarktes im Jahr 2013 hat der BSK von Beginn die Einhaltung gesetzlicher Grundlagen gefordert, die die Mitnahme von Menschen mit Behinderung in den Bussen regelt. Unter anderem sollten ab dem 1. Januar 2016 in allen neu zugelassenen Fernlinienbusse mindestens zwei Plätze für Rollstuhlfahrer/innen vorhanden sein. So jedenfalls fordert es das Personenbeförderungsgesetzt (§ 42b PbefG) und schreibt weiter vor, dass ab dem Jahr 2020 alle Fahrzeuge barrierefrei sein müssen.

Untermauert wird diese Forderung im Behindertengleichstellungsgesetz (§ 4), wonach Verkehrsmittel „ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe … zugänglich und nutzbar“ sein müssen. „

In der jetzt veröffentlichten Studie des IAD wird dem Fernlinienbusmarkt die Note mangelhaft vergeben. In den meisten Bussen, die heute in Deutschland unterwegs sind, existieren keine zwei Plätze für Rollstuhlfahrer“, betont Ulf-D. Schwarz, Geschäftsstellenleiter des BSK.

Der Verband hat 2015 das Projekt „Mobilitätsscouts“ mit dem Ziel ins Leben gerufen, selbst von einer Behinderung betroffene Menschen die Nutzbarkeit der Angebote prüfen zu lassen. In einem Zeitraum von mehr als zwei Jahren wurden die Scouts auf Fernlinienbus-Tests geschickt. Sie sollten sowohl die Busse selbst als auch die Busbahnhöfe und die verfügbaren Informationen rund um die Reise auf Barrierefreiheit testen. „Heute liegt uns ein in der Summe ernüchterndes Ergebnis vor: in den meisten Bussen existieren keine Rollstuhlplätze“, so Schwarz und fügt hinzu „Etwas erfreulicher ist das Ergebnis bei den getesteten Busbahnhöfen: Die Barrierefreiheit dort wird von den Mobilitätsscouts überwiegend als gut bezeichnet, wobei im Jahr 2017 gegenüber der vorausgegangenen Studie sich kaum etwas verbessert hat.“

Als Konsequenz aus dieser Studie will der Verband künftig noch intensiver das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderung fördern. „Sowohl der Öffentlichkeit als auch dem deutschen Rechtssystem muss klargemacht werden, dass hier Menschen aufgrund ihrer Behinderung diskriminiert werden. Einmal mehr müssen wir als Verband auf die Einhaltung bestehender Gesetze pochen um unser Recht auf Mobilität wahrnehmen zu können“.

Die Studie des IAD können Sie hier herunterladen

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