Scooter Aufkleber

Hilfsmittel E-Scooter: Sanitätshäuser müssen künftig den individuellen Bedarf ermitteln

Im Rahmen der Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses wurde auch der Abschnitt  der E-Scooter überarbeitet.

Hersteller jetzt verpflichtet

Unter anderem sind die Hersteller jetzt verpflichtet in ihren Produktinformationen eine Freigabe des E-Scooter mit aufsitzender Person zur Mitnahme in geeigneten Linienbussen des ÖPNV zu erklären.

Sanitätshäuser müssen eine individuellen Bedarf ermitteln

Der E-Scooter muss den Kriterien des Erlasses vom 15.03.2017 der Länder zur Mitnahme in Linienbussen des ÖPNV entsprechen. Bei der Beratung und Auswahl des Hilfsmittels sind die Leistungserbringer (Sanitätshäuser) zu einer individuellen Bedarfsermittlung verpflichtet.

BSK begrüßt Bekanntmachung des Spitzenverbandes

In diesem Rahmen ist  von den Sanitätshäusern zu prüfen, ob der E-Scooter auch im ÖPNV genutzt werden soll. Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V., BSK, sieht durch diese neue Regelung eine Verbesserung. Für Heike Witsch, Mitarbeiterin im BSK-Fachteam Mobilität, war diese Regelung längst überfällig: „Das schafft Klarheit für alle Seiten und hilft insbesondere mobilitätseingeschränkten Menschen bei der Suche und Auswahl ÖPNV-geeigneter E-Scooter“.

Die Krankenkassen sind nun auch verpflichtet bei der Genehmigung von Scootern den individuellen Bedürfnissen der Versicherten, wie z.B. Behinderung und chronische Erkrankung, Rechnung zu tragen.

Hier der Auszug aus der GKV-Bekanntmachung
(relevant Textstellen darin gelb markiert)

Erklärvideo „E-Scooter im ÖPNV“

Liste ÖPNV-geeigneter E-Scooter

Musterbrief an Verkehrsbetrieb bei Nichtmitnahme eines E-Scooters

Die Liste ÖPNV-geeigneter E-Scooter

4 Kommentare

  1. Es wird freundlichst gebeten , wenn möglich zu
    nennen wo man Aufkleber nach ÖPNV für das e-Mobiel bekommt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Udo Scheidtweiler

  2. Ihr Artikel zum Thema E-Scooter als Hilfsmittel hat meiner Tante enorm geholfen! Sie betreibt nämlich ein Sanitätshaus und informierte sich über die neuen Vorschriften bezüglich E-Scooter. Ein sehr guter Hinweis, dass Sanitätshäuser ab jetzt bei der Beratung und Auswahl des Hilfsmittels zu einer individuellen Bedarfsermittlung verpflichtet sind.

  3. Ich finde es sehr gut, dass Sanitätshäuser nun dazu angehalten werden die Eignung von E-Scootern für öffentliche Verkehrsmittel zu deklarieren. Ich kann mir ebenfalls gut vorstellen, dass dies die Auswahl für betroffene Menschen einfacher macht. Außerdem macht es die ganze Marktlage sicherlich übersichtlicher.

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